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Häufige Fragen
- Was ist eine Berufsunfähigkeitsabsicherung?
- Diese Versicherung springt ein, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Es wird dann die vereinbarte Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum vereinbarten Ablauftermin gezahlt.
- Warum ist Berufsunfähigkeitsschutz wichtig?
- Die Gefahr, wegen Krankheit oder Unfall berufsunfähig zu werden, wird von vielen unterschätzt. Dabei ist heute jeder Vierte betroffen. Besonders Familienversorger oder Singles kommen so häufig in schwierige Situationen. Wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, verliert oft die Grundlage seiner Existenz. Dies betrifft nicht nur körperlich Arbeitende, sondern auch viele Angestellte werden berufsunfähig. Krank sein kann teuer werden Auf die richtige Behandlung (Medikamente, Reha, Umbaumaßnahmen usw.) sollten Sie keinesfalls verzichten müssen. Diese finanzielle Mehrbelastung können Sie nur mit einer privaten Absicherung bewältigen.
- Wer sollte sich versichern?
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„Privater Schutz muss sein. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung bewahrt Menschen vor einem
finanziellen Absturz nachdem sie ihren Beruf wegen dauerhafter Erkrankung aufgeben müssen."
Stiftung Warentest
Die Hilfe vom Staat ist völlig unzureichend Pflichtversicherte müssen bei Berufsunfähigkeit mit großen Einbußen rechnen. Auszubildende, Studenten und Berufseinsteiger haben in den ersten 5 Jahren keine gesetzliche Absicherung. BU-/EU-Rentner erhalten lediglich eine kleine staatliche Erwerbsunfähigkeits- Rente auf Hartz-IV-Niveau, rund 2/3 bekommen weniger als 750,- € im Monat. Selbständige und Freiberufler gehen sogar völlig leer aus und haben i.d.R. keinen Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungs-Renten. Nicht-Erwerbstätige (z.B. Studenten und Hausfrauen) Der Berufsunfähigkeits-Schutz ist besonders wichtig. Das finanzielle Risiko ist enorm, wenn die Arbeitskraft verloren geht. Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund - Was sind die Gründe für den Berufsausstieg?
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39 % Psyche
15 % Skelett, Muskeln
13 % Krebs
10 % Kreislaufsystem
6 % Nervensystem
17 % Sonstiges
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund - Wie hoch sollte eine private Berufsunfähigkeitsrente sein?
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Am besten vereinbaren Sie eine Rente, die 75% des letzten Nettoeinkommens entspricht, damit Sie beim
ausbleibendem Gehalt auf nichts verzichten müssen. (Durchschnitt der letzten drei Jahre als
Berufsunfähigkeitsrente). Dann sind nicht nur Ihre mtl. Kosten (z.B. Miete) gesichert, sondern Sie haben
auch Spielraum für ungeplante Ausgaben.
Auszubildende und Hausfrauen/-männer können bis 1.000 € monatlich als Rente erhalten, Schüler bis zu 750 €. Dynamik mitvereinbaren. Durch die Option auf eine jährliche Erhöhung der Leistungen passen Sie Ihre Absicherung bedarfsgerecht an Inflation und Einkommensentwicklung an - ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Hinterbliebenen-Schutz vereinbaren. Haben Sie Familie, einen Partner oder sind alleinerziehend? Dann wählen Sie am besten den Berufsunfähigkeits-Schutz mit Hinterbliebenen-Absicherung. - Über welche Laufzeit sollte der Vertrag abgeschlossen werden?
- Am besten so lange es geht - maximal bis 67 Jahre. Sie sollten sich auf jeden Fall absichern bis Sie 60 Jahre alt sind, damit bei Berufsunfähigkeit auch ein ausreichend langer Versicherungsschutz (Rentenzahlung) besteht.
- Was versteht man unter "abstrakter Verweisung"?
- Diese spielt nur bei unserem Basis-Tarif eine Rolle. Die Leistungsprüfung erstreckt sich dort nicht nur auf den zuletzt konkret ausgeübten Beruf, sondern es wird auch geprüft, ob der Versicherte noch eine andere Tätigkeit ausüben könnte (abstrakte Verweisung). Dabei geht es aber nicht um "irgendeine andere Tätigkeit". Der Versicherte muss diese aufgrund seiner Ausbildung und Fähigkeiten auch ausüben können, d. h. sowohl eine Überforderung, aber auch eine Unterforderung ist ausgeschlossen. Außerdem muss in einem solchen Verweisungsberuf auch die bisherige Lebensstellung gewahrt bleiben, d. h. größere Einkommenseinbußen sind ausgeschlossen.
- Was versteht man unter "konkreter Verweisung"?
- Im Gegensatz zur abstrakten Verweisung übt hier der Versicherte bereits eine andere Tätigkeit aus und erzielt Einkommen. Ob der Versicherte dennoch Berufsunfähigkeitsleistungen erhält, hängt davon ab, ob die Lebensstellung, insbesondere das Einkommen, gewahrt bleibt.
- Was bedeutet "Prognosezeitraum"?
- Werden Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt, benötigen die Versicherungsgesellschaften ärztliche Prognosen, wie lange die Berufsunfähigkeit voraussichtlich andauern wird. Denn Leistungen sollen erfolgen, wenn der Versicherte längere Zeit seinen Beruf nicht ausüben kann, nicht jedoch bei vergleichsweise kurzen Erkrankungen. Hierfür gibt es die Lohnfortzahlung, das Krankengeld bzw. Krankentagegeld.
- Was bedeutet "rückwirkende Leistung"?
- Ist der Versicherte 6 Monate ununterbrochen berufsunfähig gewesen, so gilt die Fortdauer dieses Zustandes als Berufsunfähigkeit, d. h. die Rentenzahlung beginnt ab dem 7. Monat. Bei Tarifen mit rückwirkender Leistung erfolgt die Rentenzahlung auch für die ersten 6 Monate.
- Welche Leistungen erhalte ich aus der gesetzlichen Rentenversicherung?
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Seit dem 1. Januar 2001 gibt es keine Berufsunfähigkeitsrente mehr. Zu diesem Termin wurde eine abgestufte
Erwerbsminderungsrente eingeführt. Die volle Rente erhält danach nur noch, wer weniger als 3 Stunden täglich
einer Tätigkeit nachgehen kann. Wer noch mehr als 3, aber weniger als 6 Stunden täglich arbeiten kann, hat
Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente. Dabei gilt jede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als
zumutbar. Ein Arzt kann damit durchaus auf eine Tätigkeit als Pförtner oder Reinigungskraft verwiesen werden.
Lediglich vor dem 2. Januar 1961 geborene Versicherte behalten ihren "Berufsschutz" und können auch bei Berufsunfähigkeit Leistungen erhalten. Allerdings wird - im Gegensatz zu früher - dann nur noch die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt. Und die liegt deutlich niedriger als die frühere Berufsunfähigkeitsrente. Denn zum einen beträgt sie nur noch die Hälfte der Vollrente (früher 2/3), zum anderen wird sie für alle Versicherten, die 60 Jahre oder jünger sind, auch noch um 10,8 % gekürzt. Im Ergebnis war die Rente, die bis zum Jahr 2000 bei Berufsunfähigkeit gezahlt wurde, um bis zu 50 % höher als die halbe Erwerbsminderungsrente, die jetzt bei Berufsunfähigkeit gezahlt wird. - Wer hat Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente?
- Es müssen mindestens 60 Monate mit Beitragszahlungen und/oder Kindererziehungszeiten belegt sein. Zusätzlich müssen in den fünf Jahren vor dem Eintritt des Versicherungsfalls mindestens 36 Monate lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt worden sein. Für ältere Versicherte können Sonderregelungen greifen.
- Welche zusätzlichen finanziellen Hilfen gibt es?
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Wiedereingliederungshilfe
Stellt sich nach mindestens dreijährigem Leistungsbezug im Rahmen einer Nachprüfung heraus, dass sich der Gesundheitszustand gebessert hat und keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegt, können wir die Leistungen mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang unserer Erklärung einstellen. Dieses kann den Versicherten also sehr unvorbereitet treffen. Um ihm Zeit zu geben, sich auf die neue Situation einzustellen, zahlen wir im Anschluss an die Berufsunfähigkeitsrente eine Wiedereingliederungshilfe. Für weitere 4 Monate (maximal 8.000 €) werden dann die versicherten Leistungen weitergezahlt. Auch wenn der Versicherte in dieser Zeit einen Arbeitsplatz findet, wird die Wiedereingliederungshilfe weitergezahlt.
Soforthilfe
Bei unfallbedingter Berufsunfähigkeit wird ein zusätzliches Kapital in Höhe von 3 Monatsrenten gezahlt.
Rehabilitationshilfe
Hier kommt es auf den Einzelfall an. Mit Zustimmung des Versicherten können wir uns an Rehabilitationsmaßnahmen beteiligen, wenn hinreichend Aussicht besteht, dadurch die Berufsfähigkeit wiederherzustellen.
Übergangshilfe
Diese gibt es nur bei dem Basis-Tarif, wenn dort ein Versicherter abstrakt verwiesen wird. In diesem Fall zahlen wir für 6 Monate (maximal 12.000 €) die versicherten Leistungen, sofern der Versicherte seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausübt.